Hundesteuer Datenbank
Hundesteuer Datenbank - Steuer für den Hund
Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken im Gemeindegebiet besteuert. Neben dem Einnahmezweck (das Aufkommen der Hundesteuer betrug im Jahr 2002 211,6 Mio. €) verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. zwecks Hundezucht oder Hundehandel) darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken abdeckt. Hundesteuern für Deutschland finden Sie hier in der "Hundesteuer Datenbank". Sie können auch die Steuersätze zur Hundesteuer Ihrer Stadt/Gemeinde kostenlos eintragen.
Die Obergrenze für die Hundesteuer, insbesondere für die von Kritikern als "Strafsteuer" bezeichnete erhöhte Steuer auf einen „Listenhund“, ist umstritten.
Die Auflistung von Hunderassen für eine Veranlagung zu einer erhöhten Hundesteuer liegt weitgehend im Gestaltungsspielraum des örtlichen Satzungs- bzw. Landesgesetzgebers. Einzelne Klagen dagegen führten aber auch schon zu Urteilen gegen die sachlich nicht begründete Aufnahme in eine Liste angeblich gefährlicher Hunderassen.


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